Um die Auswahl der zukünftigen Arbeiter*innen zu vereinfachen, richtete die Bundesanstalt für Arbeit in mehreren Ländern Anwerbestellen ein. Unmittelbar vor Ort konnten somit potentielle Arbeitsmigrant*innen angeworben und ihre Arbeitsaufnahme in Deutschland in die Wege geleitet werden.
Die Außenstelle des deutschen Arbeitsamtes für die Türkei befand sich in Istanbul. Die aus Deutschland angereisten Unternehmer*innen und Personalmitarbeiter*innen trafen auf eine Vielzahl an Bewerber*innen. Mehr als zweieinhalb Millionen Menschen bewarben sich in den zwölf Jahren der Anwerbephase für eine Arbeitsaufnahme in der BRD. Rund 650.000 von ihnen wurden tatsächlich vermittelt und traten bald die Reise Richtung Nordeuropa an. Anfangs bewarben sich hauptsächlich Männer aus Istanbul, aber binnen kurzer Zeit begannen sich auch Frauen und Männer aus der gesamten Türkei für die vielversprechenden Arbeitsmöglichkeiten zu interessieren.
In der Anwerbestelle mussten sich die Bewerber*innen außerdem einer gründlichen, teils entwürdigenden medizinischen Untersuchung unterziehen, die über die Bewilligung oder Ablehnung ihres Antrages auf Arbeit entscheiden konnte. Ziel der Begutachtung war es, möglichst gesunde und arbeitsfähige Arbeitnehmer*innen nach Deutschland zu schicken, die dem Staat in keinerlei Weise zur Last fallen würden.
Foto: Einladung vom Arbeitsministerium Istanbul 1971, Ahmet Terkivatan (© privat)