Geschichte

Anwerbeabkommen

Zwischen 1919 und 1974 wurden in Europa 120 Anwerbeabkommen zwischen verschiedenen Ländern zur Arbeitsmigration geschlossen. Diese Verträge waren sowohl im Interesse der Herkunfts- als auch der Zielländer. Vom Ende der 1950er Jahre bis 1974 wanderten über 14 Millionen Arbeitskräfte in die Bundesrepublik Deutschland ein. Rund 11 Millionen kehrten wieder in ihre Herkunftsländer zurück, 3 Millionen blieben und sind heute mit ihren Familien in 3. und 4. Generation fester Bestandteil unserer Gesellschaft.